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Unbestimmter Wert

Prinzipiell ist jeder Verbrauch von nichterneuerbaren Rohstoffen unvereinbar mit einer nachhaltigen Entwicklung - von Recycling abgesehen. Da erscheint auch die Nachhaltigkeitsregel 3 nur als eine eher schwache Forderung.

Wenn der Verbrauch nichterneuerbarer Rohstoffe durch eine Bestandserhöhung von erneuerbaren Rohstoffen mit gleicher Verwendungsfähigkeit ausgeglichen werden soll, dann setzt das voraus, daß alle nur möglichen Verwendungsmöglichkeiten der nichterneuerbaren Rohstoffe bekannt sind.

Es wäre durchaus möglich, daß Forscher in ferner Zukunft die heutige “Unkenntnis” belächeln; sahen wir doch z.B. den Hauptnutzen von Erdöl in seiner Verbrennung, um Energie zu gewinnen. Aus diesem Grund kann der Wert, der nichterneuerbaren Rohstoffen beigemessen wird, stets nur Spiegelbild des aktuellen Wissenstandes sein.

Unbestimmte Bedürfnisse

Sollte ein Abbau nichterneuerbarer Ressourcen vorerst nicht vermeidbar sein, müßten in einem Auswahlverfahren die unbedingt notwendigen Bedürfnisse bestimmt werden, für die sich ein Abbau im Rahmen des Sustainable Development rechtfertigen läßt. Die Lösung dieser Aufgabe dürfte sich ohne ideologischen Hintergrund aber als schwierig erweisen.

Unbestimmte Abgrenzung

Ferner müßte geklärt werden, was genau unter erneuerbaren und nicht-erneuerbaren Rohstoffen zu verstehen ist. Beschränkt sich die Unterscheidung nur auf Holz, Wasser, Erdöl oder Mineralien, dann bereitet die jeweilige Zuordnung noch keine Probleme.

Schwieriger wird es bei der Frage, ob auch die Tier- und Pflanzenvielfalt als erneuerbarer “Rohstoff” im Sinne der Nachhhaltigkeitsregel 2 bezeichnet werden kann.

Wenn ja, dann dürfte unter dem Gesichtspunkt des Nachhaltigkeit keine weitere Reduzierung der Artenvielfalt und natürlichen Ökosysteme mehr stattfinden.

Nachfolgenden Generationen müßte ebenfalls ein Recht auf Artenvielfalt zugestanden werden - nicht zuletzt aus Gründen des damit verbundenen genetischen Potentials. Eine vollständige Ausrottung bestimmter Tier- und Pflanzenarten würde die Möglichkeiten zukünftiger Generationen begrenzen.

Unbestimmter Verzicht auf nichterneuerbare Energiequellen

Unklar ist außerdem, wie ein Verzicht auf Öl, Kohle oder Erdgas als wichtigste Energiequellen realisiert werden kann, sollten die Bedingungen der Nachhaltigkeitsregel 3 nicht erfüllt werden können.

Weltweit wurden im Jahr 2005 fast 90 Prozent des Energieverbrauchs durch die nichterneuerbaren fossilen Energieträger Kohle, Öl, und Erdgas gedeckt; lediglich sechs Prozent des Weltenergieverbrauchs werden aus der Kernenergie gewonnen und 6,3 Prozent aus der Wasserkraft.[1]

Und an einen Ausbau der Kernenergie-Nutzung ist in diesem Zusammenhang auch nicht zu denken. Im Gegenteil: Die Probleme bei der Endlagerung des noch jahrtausendelang strahlenden Atommülls sind wohl kaum mit den Interessen kommender Generationen vereinbar.

An dieser Relation zeigt sich, welche ökonomische und politische Sprengkraft in der dritten Nachhaltigkeitsregel steckt.

 

[1] Anmerkung: Auf die fossilen Energieträger entfielen dabei 36,4 Prozent auf Öl, 27,8 Prozent auf Kohle und 23,5 Prozent auf Erdgas (vgl. British Petroleum (BP): Statistical Review of World Energy 2005).

 

 

 

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