Was bedeutet die Wirtschaftsordnung der freien, sozialen und öko-sozialen Marktwirtschaft? Was versteht man, einfach erklärt, unter Marktversagen? Welche Rolle spielen externe Effekte für die » Lösung der Umweltkrise?
INHALT
In den meisten Industrieländern hat sich im Zuge des Liberalismus und damit der größtmöglichen Freiheit des Einzelnen eine Marktwirtschaft (englisch: market economy) als Wirtschaftssystem durchgesetzt.
Danach entfalten eigenverantwortlich handelnde Wirtschaftseinheiten bestimmt vom Eigeninteresse ein Angebot und eine Nachfrage nach Gütern.
Anbieter und Nachfrager von Gütern treffen sich auf Märkten, auf denen sich unter Wettbewerbsbedingungen ein Gleichgewichtspreis einstellt, der zur Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage führt.
Flexible Preise koordinieren die Wirtschaftstätigkeiten und Wünsche der Marktteilnehmer und vermitteln Informationen über die relativen Knappheiten von Gütern.
Die Wirtschaftsteilnehmer werden über die erwarteten Gewinne und Verluste zu effizienten Entscheidungen und innovativen Anstrengungen veranlasst.
Unterschieden werden können drei Modelle, die gedanklich aufeinander
aufbauen:
Die freie Marktwirtschaft
Die soziale Marktwirtschaft
Die ökologisch-soziale Marktwirtschaft
Das klassische Modell der freien Marktwirtschaft hält ein Mindestmaß an staatlichen Eingriffen für zwingend notwendig, damit eine
Marktwirtschaft überhaupt funktionieren kann.
Das Modell der sozialen Marktwirtschaft hält über dieses Mindestmaß hinausgehend weitere staatliche Eingriffe für notwendig, um für einen sozialen Ausgleich in der Wirtschaftsordnung zu sorgen.
Das Modell der ökologisch-sozialen Marktwirtschaft fordert über den sozialen Ausgleich hinausgehend weitere staatliche Eingriffe zum Schutz freier Naturgüter und der Interessen künftiger Generationen.
Demzufolge wird von der freien bis zur ökologisch-sozialen Marktwirtschaft die Handlungsfreiheit aller Wirtschaftsteilnehmer durch immer mehr Verordnungen zunehmend eingeschränkt.
Nachfolgend die drei aufeinander aufbauenden Marktwirtschaftsformen im Vergleich: die freie, die soziale und die ökologisch-soziale Marktwirtschaft.
Im klassischen Modell der freien Marktwirtschaft, zurückgehend auf Adam Smith (1723–1790), bestimmen allein Angebot und Nachfrage das Güterangebot über die Preisfestsetzung auf freien Märkten.
Adam Smith war ein Aufklärer und Moralphilosoph und gilt durch sein 1776 erschienenes Werk „Der Wohlstand der Nationen“ (englisch: The Wealth of Nations) als Begründer der klassischen Nationalökonomie.
Er ging davon aus, dass die „unsichtbare Hand“ des Marktes dafür sorgt, dass alle Marktteilnehmer in Selbstorganisation zum größtmöglichen Wohlstand und Vorteil der Gesellschaft beitragen – selbst wenn sie mit ihren Handlungen nur eigennützige Ziele und Gewinnmaximierung verfolgen.
Planung und Koordination der Wirtschaftsprozesse erfolgen in der freien Marktwirtschaft dezentral. Angebot und Nachfrage steuern somit allein die Produktion und den Konsum von knappen Gütern.
Anders in der Planwirtschaft, in der möglichst alle Bereiche der Wirtschaft staatlich geregelt sind und der Staat zentral festlegt, welche Güter zu welchen Preisen angeboten und an wen verteilt werden.
Auch wenn sich der Staat im klassischen Modell der freien Marktwirtschaft weitestgehend aus der Wirtschaft heraushalten soll, kommt ihm dennoch die Aufgabe zu, dafür zu sorgen, dass die Vormachtstellung und das Monopol Einzelner oder Weniger nicht die Produktivität der Vielen behindern können.
Gerade Konzerne und große Unternehmen können eine marktbeherrschende Stellung erlangen und dann den freien Wettbewerb der Marktwirtschaft gefährden.
Ohne staatliche Wettbewerbskontrolle besteht die Gefahr der Konzentration wirtschaftlicher Macht und damit der Bildung von Monopolen und Kartellen zur Erlangung sog. unnatürlicher Wettbewerbsvorteile.
Um die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft zu gewährleisten, soll
der Staat ordnungspolitisch Rahmenbedingungen der Wirtschaft für
folgende Bereiche, in denen Marktversagen vorliegt, festlegen:
Recht auf Eigentum, insbesondere das Recht auf Privateigentum an Produktionsmitteln [1]
Rechtssystem, das die Einhaltung von Verträgen durchsetzt und Einzelne nicht unterdrückt
Wettbewerbskontrolle mit freiem Marktzugang zu Märkten ohne Kartelle und Monopole [2]
Freiheitsrechte im Bereich von Arbeitsplatzwahl, Berufswahl, Gewerbefreiheit, Handelsfreiheit, Konsumfreiheit, Investitionsfreiheit, Produktionsfreiheit, Vertragsfreiheit, Wettbewerbsfreiheit [3]
Innere und äußere Sicherheit (Polizei und Landesverteidigung)
Stabiles und sicheres Währungssystem zur Verhinderung einer ineffizienten Tauschwirtschaft [4]
Funktionierende Finanzmärkte und Kreditmärkte [5]
Öffentliche Güter (Infrastruktur) des Allgemeinwohls, die Einzelne nicht wirtschaftlich bereitstellen können, wie in der Bildung, im Transportwesen oder bei Innovationen mit hohem Investitionsrisiko
Demzufolge kommt dem Staat im klassischen Modell der freien Marktwirtschaft lediglich die Rolle eines Minimalstaates oder Nachtwächterstaates zu.
Das klassische Modell der freien Marktwirtschaft ist mit folgenden sozialen Nachteilen verbunden:
Keine Absicherung von Arbeitslosigkeit
Keine Absicherung des Existenzminimums
Keine Bereitstellung eines staatlichen Gesundheitssystems
Keine Arbeitsschutz-Regelungen
Dieser fehlende soziale Ausgleich soll mit dem Modell der sozialen Marktwirtschaft erreicht werden.
Das Modell der sozialen Marktwirtschaft lässt sich im deutschsprachigen Raum auf Alfred Müller-Armack (1901–1978), Walter Eucken (1891–1950) oder Ludwig Erhard (1897–1977) zurückführen.[6]
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass im Bereich sozialer Gerechtigkeit ein Marktversagen vorliegt.
Deshalb soll der Staat in einer sozialen Marktwirtschaft das Handeln der Wirtschaftsteilnehmer bei größtmöglicher Freiheit so lenken, dass im Gesamtsystem automatisch soziale Gerechtigkeit herrscht.
Im Vergleich zum Minimalstaat im klassischen Modell der freien Marktwirtschaft und der damit verbundenen sozialen Kritik und Nachteile tritt der Staat in der sozialen Marktwirtschaft als Sozialstaat auf:
Der Staat soll soziale Unterschiede in der Bevölkerung bis zu einem gewissen Grad ausgleichen, damit für alle Chancengleichheit und Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen besteht.
Das Wirtschaftsmodell der sozialen Marktwirtschaft sucht einen Mittelweg zwischen Planwirtschaft und Marktwirtschaft und soll Gegner wie Befürworter der Marktwirtschaft über das Wort „sozial“ vereinen.
Mit einer sozialen Marktwirtschaft sind im Vergleich zur freien Marktwirtschaft sowohl Nachteile als auch Vorteile verbunden.
Zu den Nachteilen zählen zum Beispiel:
höhere Arbeitskosten infolge kürzerer Arbeitszeiten und von Kündigungsschutzrechten, Mitbestimmungsrechten oder Sozialversicherungskosten von Arbeitnehmern)
höhere Betriebskosten infolge von Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit
höhere Abgaben und Steuern zur Finanzierung der staatlichen Kontrolle und Umsetzung sozialer Standards und durch staatliche Transferzahlungen zur Umverteilung, um Ungleichheiten zu begrenzen
Risiko der Produktionsverlegung von Unternehmen in Länder mit geringeren sozialen Standards
Zu den Vorteilen zählen zum Beispiel:
höhere soziale Sicherheit
eine bessere Infrastruktur
höheres Ausbildungsniveau
höherer Lebensstandard
mehr politische Stabilität
höhere Motivation und Produktivität der Mitarbeiter
Das Modell der sozialen Marktwirtschaft wurde in zahlreichen
Industrieländern umgesetzt – allen voran Dänemark, der Bundesrepublik
Deutschland, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweiz oder Schweden.
Allerdings werden in diesem Modell verursachte Naturschäden, der Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen und die Interessen künftiger Generationen im Bereich Naturschutz nicht ausgeglichen.
Ein derartiger Ausgleich soll mit dem Modell der ökologisch-sozialen Marktwirtschaft erreicht werden.
Das Modell der ökologisch-sozialen Marktwirtschaft erweitert die soziale Marktwirtschaft um eine ökologische Dimension und um das Konzept einer Nachhaltigen Entwicklung.
In einer ökologisch-sozialen oder öko-sozialen Marktwirtschaft finden also Ökonomie, Ökologie und Soziales gleichermaßen Berücksichtigung.
Als Ursprünge dieses Modells können Studien aus den 1970er und 1980er Jahren genannt werden wie „Die Grenzen des Wachstums“ (1972), „Global 2000“ (1980) und der „Brundlandt-Bericht“ (1987).
In diesen ökologischen Studien wurde auf die drohende Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen infolge der Verschmutzung und wirtschaftlichen Ausbeutung der Natur hingewiesen.
Immer vorausgesetzt, dass Naturgüter wie bislang als unbegrenzte, freie Güter verstanden werden.
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass nicht nur im Bereich sozialer Gerechtigkeit Marktversagen vorliegen kann, sondern auch im Bereich des Naturschutzes und der intergenerativen Gerechtigkeit.
Ein Marktversagen im Bereich des Naturschutzes kommt zum Beispiel folgendermaßen zum Ausdruck:
Der Verbrauch von nicht erneuerbaren Naturgütern einer Volkswirtschaft durch Zersiedelung oder Rohstoffabbau erhöht wertmäßig dessen Sozialprodukt, obwohl es dabei zu einem Substanzabbau kommt.
Die Kosten der Wiederherstellung von Boden, Luft und Wasser oder deren Reinigung von Schadstoffen müssten das Sozialprodukt verringern; fließen jedoch nicht in dessen Berechnung ein.
Hier zeigt sich die gegenwärtig begrenzte Aussagekraft des
Sozialprodukts einer Volkswirtschaft, in dessen Berechnung nur die mit
Preisen bewertbaren Güter und Dienstleistungen enthalten sind.
In anderen Bereichen ist das Sozialprodukt ebenfalls wenig
aussagekräftig. So wirken sich folgende Verkäufe und Vorgänge in einer
Volkswirtschaft ebenfalls positiv auf das Sozialprodukt aus:
Medikamente gegen Krankheiten und Behandlungen bei Ärzten und in Krankenhäusern
Sicherheitstechnik zum Absichern von Häusern gegen Einbruch
Militärische oder polizeiliche Ausrüstung zur Abwehr innerer und äußerer Angriffe auf die Sicherheit
Hohe Zahl von Ehescheidungen und Eheberatungen
Auch die Qualität der Erziehung in Bezug auf Allgemeinbildung, Tugenden
und Werte oder die Zufriedenheit der Menschen und vieles Weitere, was
das Leben lebenswert macht, werden nicht gemessen.
Ein Marktversagen im Bereich intergenerativer Gerechtigkeit kommt dadurch zum Ausdruck, dass bei der Verursachung von Naturschäden kein Ausgleich von Interessen zukünftiger Generationen erfolgt.
Das liegt sicher daran, weil sich der Wert von Naturgütern nicht objektiv mit Preisen bewerten lässt, wie zum Beispiel die Schönheit einer Landschaft oder die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren.
Dennoch soll im Modell einer ökologischen Marktwirtschaft ein Schutz der Natur über Gebote und Verbote hinausgehend auch mit marktwirtschaftlichen Anreizen und Instrumenten erreicht werden.
Allerdings ist es fraglich, ob es wirklich im Interesse aktuell lebender Menschen und zukünftiger Generationen sein kann, zum Beispiel bestimmte Verschmutzungen von Boden, Luft und Wasser mit Giftstoffen durch Naturschutz-Abgaben zu regeln, anstelle sie überhaupt zu verbieten.
Die drei zuvor genannten Marktwirtschaft-Modelle eint in unterschiedlichem Maße folgende Annahme:
Aufgrund von Marktversagen können staatliche Rahmenbedingungen, die in das Wirtschaftsgeschehen regelnd eingreifen, zwingend notwendig sein.
Marktversagen kann in Situationen auftreten, in denen über den Preismechanismus des Marktes keine optimale Bereitstellung und/oder Verteilung von Gütern und Ressourcen möglich ist.
Es existieren unterschiedliche Auffassungen in der Ökonomie (Wirtschaftswissenschaft), was unter Marktversagen zu verstehen ist und in welchen Situationen es in einer Marktwirtschaft auftritt:
So wird in der klassischen Nationalökonomie ein Mindestmaß staatlicher Eingriffe in die Wirtschaft für unverzichtbar gehalten (vgl. Beispiele bei freier Marktwirtschaft weiter oben).
Deren Vertreter sind dem Liberalismus zuzuordnen, wie zum Beispiel Adam Smith (1723–1790), John Stuart Mill (1806–1873), David Ricardo (1772–1823) oder Jean-Baptiste Say (1767–1832).
In der modernen Nationalökonomie wird die Rolle des Staates weiter reduziert: entweder sollen nur noch Grundfreiheiten gesichert werden oder der Staat soll sich völlig aus der Wirtschaft heraushalten.
Deren Vertreter sind dem Libertarismus zuzuordnen wie zum Beispiel David D. Friedman (geb. 1945), Murray Newton Rothbard (1926–1995), Ayn Rand (1905–1982) oder Ludwig von Mises (1881–1973).
Libertäre Ökonomen bezweifeln, dass staatliche Eingriffe dauerhaft Marktversagen beseitigen können, ohne dass sich der Staat immer mehr ausweitet bei gleichzeitiger Verschlechterung seiner Leistungen.
Ein Kompromiss für die gegensätzlichen Standpunkte, wann und wie weit mit staatlichen Regelungen in das Wirtschaftsgeschehen eingegriffen werden soll, könnte folgender allgemeiner Grundsatz sein:
Staatliche Eingriffe sind immer dort erforderlich, wo Vernünftiges nicht von selbst zustande kommt.
Volkswirtschaftlich ausgedrückt entstehen bei Marktversagen sogenannte negative externe Effekte:
Damit sind Kosten gemeint, die nicht von den jeweiligen Verursachern zu tragen sind, sondern von Unbeteiligten wie zum Beispiel von anderen Menschen, Pflanzen, Tieren oder der Natur als Ganzes.
Negative externe Effekte sind Auswirkungen auf Dritte, die beim Konsum oder bei der Produktion entstehen können und nicht vom Marktsystem oder von staatlichen Kräften kompensiert werden.
Allgemein werden unter externen Effekten die Wirkungen verstanden, die von der Wirtschaftstätigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers auf die Konsummöglichkeiten und Produktionsmöglichkeiten anderer Wirtschaftsteilnehmer ausgehen, ohne dass der Preismechanismus diese Wirkungen berücksichtigt.[7]
Beim Vorliegen positiver externer Effekte erhalten die Verursacher von Vorteilen keinen Ausgleich von den Begünstigten; beim Vorliegen negativer externer Effekte müssen die Verursacher an die Benachteiligten keine Entschädigung leisten.[8]
Negative externe Effekte können auch als externe Kosten und positive externe Effekte auch als externer Nutzen bezeichnet werden.
Extern bedeutet dabei, dass ein Geschädigter keine Entschädigung erhält und ein Nutznießer keine Gegenleistung entrichten muss, ohne sich zwangsläufig dessen bewusst sein zu müssen.
Zu einem Marktversagen kann es in bestimmten Bereichen einer Marktwirtschaft aufgrund allokativer Marktmängel kommen, wie die
folgenden Beispiele zeigen:
Ordnungspolitik (Monopol- und Wettbewerbskontrolle, Geldsystem, innere und äußere Sicherheit)
Soziale Gerechtigkeit in einer Gesellschaft eines Landes zwischen verschiedenen Ländern
Interessen künftiger Generationen (intergenerative Gerechtigkeit)
Interessen anderer Lebewesen wie Pflanzen und Tiere
Naturschutz durch die Fehlnutzung freier Naturgüter wie Boden, Luft, Wasser und Ökosysteme)
Der Begriff „allokative Marktmängel“ oder „Fehlallokation“ bedeutet einfach erklärt Folgendes:
Die Zuweisung von Gütern auf einzelne Wirtschaftsteilnehmer oder Produktionsprozesse erfolgt in bestimmten Situationen über den Marktmechanismus ineffizient oder überhaupt nicht.
Die Zuweisung (Allokation) von Gütern auf die Marktteilnehmer bestimmt in der Planwirtschaft eine zentrale Planungsbehörde und im Unterschied dazu in der Marktwirtschaft der Preismechanismus von Märkten, auf denen sich die Preise von Gütern nach Angebot und Nachfrage ergeben.
Aus Perspektive der Umweltethik sind die verschiedenen Wirtschaftsordnungen wie folgt zu beurteilen:
Weil in der freien Marktwirtschaft weder soziale noch ökologische Gesichtspunkte eine Rolle spielen, kann sie einer „egoistischen Umweltethik“ zugeordnet werden, die entweder auf einzelne oder eine begrenzte Zahl von Rechteinhabern beschränkt ist.
Die Berücksichtigung sozialer Interessen im Modell der sozialen Marktwirtschaft soll letztlich den gesellschaftlichen Frieden sicherstellen und ist umweltethisch dem Anthropozentrismus zuzuordnen.
Auch die Berücksichtigung der Interessen von Tieren (Pathozentrismus), Pflanzen (Biozentrismus) und unbelebter Natur (Holismus) ist in der ökologisch-sozialen Marktwirtschaft anthropozentrisch motiviert.
Nichtmenschliche Interessen werden nur berücksichtigt, wenn es den Menschen zum Vorteil gereicht, und nicht, weil Tieren, Pflanzen oder der Natur eigenständige Rechte zugesprochen werden.
Die Förderung einer Nachhaltigen Entwicklung in der ökologisch-sozialen Marktwirtschaft soll das Überleben der Menschheit sichern und somit die Interessen künftiger Generationen.
Aus diesem Grund entspricht eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft nicht nur dem Grundmodell einer anthropozentrischen Umweltethik, sondern auch einer anthropozentrischen Umweltethik im weiteren Sinne (vgl. Diskussion umweltethischer Ansätze).
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Literaturangaben und Anmerkungen:
[1] Privateigentum gehört zu den Voraussetzungen einer Wettbewerbsordnung, vgl. Eucken, Walter (1975): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 5. Auflage, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, S.271.
Im Vergleich zum Kollektiveigentum gestattet das Privateigentum dem Einzelnen mehr Initiative. Erst aus dem Eigentum entsteht die Motivation für den ökonomischen und verantwortlichen Umgang mit knappen Ressourcen.
Jedoch sind Eigentumsrechte nicht immer zwingend notwendig: auch Mietverträge, Pachtverträge oder Leasingverträge können die Motivation für den ökonomischen und verantwortlichen Umgang mit knappen Ressourcen aus Eigeninteresse schaffen.
[2] Eine staatliche Wettbewerbskontrolle im klassischen Modell der freien Marktwirtschaft bedeutet nicht, dass keine zeitlich beschränkten Monopole in Erscheinung treten können. Das ist zum Beispiel bei Innovationen der Fall, die vorübergehend zu einem Marktvorteil der jeweiligen Erfinder oder Unternehmen führen.
Es ist gerade ein Kennzeichen der freien Marktwirtschaft, dass im Unterschied zur Planwirtschaft eine ständige und höhere Motivation bestehen soll, neue und bessere Produkte oder effizientere Produktionsverfahren zu entwickeln.
Demzufolge ist ein Marktvorsprung durch innovative Güterangebote, die mit Extra-Gewinnen verbunden sind, unproblematisch im Sinne der Wettbewerbsfreiheit. Das gilt unter der Voraussetzung:
Mitbewerber werden nicht dauerhaft vom Markt ausgeschlossen und Monopole durch Innovationen bleiben zeitlich beschränkt, bis die Konkurrenz den Vorsprung aufgeholt hat.
Dem steht in diesem Zusammenhang die staatliche Garantie eines Patentschutzes nicht entgegen. Einerseits können nach Ablauf des Patentschutzes und der Veröffentlichung der Patentschrift nachahmende Güterangebote auf den Markt drängen, wie zum Beispiel in der Pharmazie durch sog. Generika. Andererseits kann der Patentschutz die Konkurrenz dazu motivieren, ebenfalls innovative Güter zu entwickeln, die das bisherige durch Patentschutz entstandene Monopol ausgleichen oder sogar vom Markt verdrängen.
[3] Erst Freiheitsrechte ermöglichen es den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern, eigene Ziele zu verfolgen, was zu einer größeren Leistungsmotivation führt und insgesamt die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft erhöht, vgl. Pilz, Frank (1974): Das System der sozialen Marktwirtschaft, Ernst Reinhardt Verlag, München, S.37.
Die Wirtschaftsteilnehmer müssen berechtigt sein, nach Belieben Arbeitsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge und Dienstleistungsverträge abzuschließen, um an Märkten tätig zu werden.
Diese Verfügungsrechte müssen rechtlich gesichert sein. Ferner müssen Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Bestimmungen für den Fall ihrer Verletzung eingeführt werden.
Die Einhaltung von Verträgen muss rechtlich erzwingbar sein. In welchem kriegsähnlichen Zustand sich ein „Nachtwächterstaat“ befände, in dem eine Verletzung von Eigentumsrechten keine strafrechtlichen Konsequenzen hätte, liegt auf der Hand.
Ferner erhöht das Prinzip der Haftung die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft, weil eine unverantwortliche wirtschaftliche Betätigung zum Ausschluss aus dem Wirtschaftsprozess führen kann.
[4] Ohne eine stabile Währung würde die Geldwirtschaft sowohl in der Marktwirtschaft als auch in der Planwirtschaft durch eine ineffiziente Tauschwirtschaft verdrängt werden: Haben die Wirtschaftssubjekte kein Vertrauen, dass Geld in Zukunft seinen Wert behält, werden sie die Verwendung von Geld einschränken und Forderungen, die auf Geld lauten, nicht mehr akzeptieren.
[5] Funktionierende Finanzmärkte und Kreditmärkte sind deshalb von Bedeutung, weil die Spar- und Investitionsentscheidungen von Haushalten, Unternehmen und dem Staat zeitlich versetzt stattfinden und koordiniert werden müssen.
In einer dezentralisierten freien Marktwirtschaft können erst durch Finanzmärkte und Kreditmärkte große Summen von Kapital beschafft und die Risiken von Investitionen auf viele verschiedene Anleger verteilt werden.
[6] Der Begriff „soziale Marktwirtschaft“ geht nicht auf Ludwig Erhard und Walter Eucken zurück, sondern auf Alfred Müller-Armack, der diesen Begriff erstmals in seinem 1947 erschienenen Buch verwendete, vgl. Müller-Armack, Alfred (1947): Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft, 1. Auflage, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik, Hamburg, S.59.
[7] Humboldt-Wirtschafts-Lexikon (1992), Humboldt-Taschenbuchverlag, München, S.130.
[8] Ebenda, S.130.
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