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Probleme bei der Durchsetzung von Rechten

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Ein weiteres Problem aller Umweltethik-Modelle jenseits der Anthropozentrik ist, daß Tiere, Pflanzen und unbelebte Materie notwendigerweise immer auf einen menschlichen Anwalt angewiesen sind, der ihre Rechte vertritt.

Dabei ist fraglich, ob überhaupt allen Tieren und Pflanzen ein menschlicher Vertreter zur Seite gestellt werden könnte und ob in allen Fällen die Bereitschaft dazu bestünde.

Sollte das nicht der Fall sein, dann müßte eine Auswahl für besonders wichtige Tiere getroffen werden. Die entsprechende Instanz wäre aber wieder der Mensch.

Hinter ein und derselben Handlung können sich verschiedene umweltethische Motive verbergen, was nach außen hin nicht immer auf Anhieb erkennbar sein muß. Wenn zwei dasselbe tun, muß das noch lange nicht aus demselben Grund geschehen.

Das soll anhand von zwei Beispielen gezeigt werden:

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» Autobahnbau

» Biologische Landwirtschaft

 

 

 

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