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Probleme der Güterabwägung

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Bei der pathozentrischen, biozentrischen und holistischen Umweltethik sollte nicht außer acht gelassen werden, daß in Konkurrenzsituationen eine Güterabwägung [1] zwischen den Interessen und Rechten

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  • von Menschen und Tieren,

  • von Menschen und Pflanzen,

  • von Menschen und unbelebter Materie,

  • von Tieren und Pflanzen,

  • von Tieren und unbelebter Materie und

  • von Pflanzen und unbelebter Materie

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vorgenommen werden muß.

Die entsprechende Instanz hierfür kann zwangsläufig nur der Mensch sein, weil er das einzige Lebewesen auf der Erde mit logischem Urteilsvermögen ist.

Allerdings fehlen die Kriterien, nach denen der Mensch im Konfliktfall entscheiden soll. Wenn Menschen, Tiere, Pflanzen und die Natur an sich auf einer Ebene stehen, wird es irgendwann einmal darum gehen, wessen Existenz die wichtigere ist.

Wie kann ein solcher Konflikt anders gelöst werden, als durch das Festhalten an der Sonderstellung des Menschen? Die Bestimmung der Leidensfähigkeit oder die Definition von Lebewesen kann nur durch den Menschen erfolgen. Und wer sonst außer ihm sollte z.B. Naturschönheit bewerten, um zu bestimmen, was in seiner Ursprünglichkeit erhalten bleiben sollte?

Selbst wenn es in der Wissenschaft oder Philosophie einen Maßstab für objektive Schönheit gäbe:

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  • Ist mit Naturschönheit die “Schönheit der Wildnis” gemeint, die der Mensch sehr oft als häßlich und unkultiviert empfindet?

  • Oder ist mit Naturschönheit eine gepflegte Parkanlage als Ergebnis künstlerischer Gartengestaltung gemeint? Schönheit ist immer abhängig vom Betrachter.

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Wenn allerdings die Natur nur dann schön wäre, wenn der Mensch sie als schön empfindet, dann würde die Natur zur bloßen Sache degradiert, als Mittel zum Zweck für die Interessen der Menschen. Pflanzen würden allein unter dem Gesichtspunkt bewertet, ob sie als Arzneipflanzen, Zierpflanzen oder als Rohstoff einen Wert haben.

Weiter wäre zu klären, ob die Definition von Naturschönheit davon bestimmt werden soll, was die Mehrheit der Menschen als schön empfindet. Sollte das der Fall sein, dann bliebe das Problem, welche Mehrheiten im konkreten Fall verlangt werden müssten.

Vor den gleichen Problemen stünde jemand, der allgemein akzeptierte Kriterien aufstellen wollte, wann z.B. eine Autofahrt in Deutschland unbedingt notwendig ist und wann nicht. Dazu dürften die Ansichten der Menschen einfach zu verschieden sein.

Auch die möglichen Fälle, die in einer ethischen Güterabwägung unterschieden werden müßten, wären zu zahlreich.

Letztlich besteht also immer die Gefahr, daß Güterabwägungen anthropozentrisch gefärbt sind, sprich die Interessen des Menschen überwiegen. Andernfalls müßte ein höchster Richter oder ein höchstes Gericht gedacht werden, der/das jenseits aller menschlichen Bedürfnisse steht und vom Standpunkt des unparteiischen Beobachters aus seine Urteile fällt.

 

[1] Anmerkung: Die Güterabwägung ist eine Methode in der Ethik, die angewendet wird, wenn zwei oder mehrere gleichwertige Güter nicht gleichzeitig verwirklicht werden können und somit eine Interessen-Kollision vorliegt. Von der Güterabwägung zu unterscheiden ist die Doppelwirkung einer Handlung, die gleichzeitig Gutes und Schlechtes hervorbringt. Hier handelt es sich um eine Zwangslage, die der Mensch selbst verantworten muß und es gibt kaum einen Grund, etwas Schlechtes in Kauf zu nehmen.

 

 

 

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