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Probleme der Planwirtschaft

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Ziele der Wettbewerbspolitik und die deutsche Regulierung im Wettbewerbsrecht

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Damit eine Marktwirtschaft funktioniert, muß durch staatliche Eingriffe und Regulierung der Wettbewerb aufrechterhalten werden. Erst durch eine Deregulierung der Märkte kann die Preisbildung durch den Wettbewerb erfolgen.

Wettbewerb ist die Grundlage jeder Marktwirtschaft. Bestimmt vom Eigeninteresse entfalten die eigenverantwortlich handelnden Wirtschaftseinheiten ein Angebot und eine Nachfrage nach Gütern.

Die Anbieter und Nachfrager treffen sich auf Märkten, wo sich unter Wettbewerbsbedingungen ein Gleichgewichtspreis einpendelt, der zu einer Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage in der Wirtschaft führt.

Nur flexible Preise können die Wirtschaftstätigkeiten und Wünsche der Marktteilnehmer koordinieren bzw. Informationen über relative Knappheiten vermitteln und so die Wirtschaftsteilnehmer über erwartete Gewinne und Verluste zu effizienten Entscheidungen und innovativen Anstrengungen veranlassen.

Ohne staatliche Wettbewerbskontrolle besteht die Gefahr der Konzentration wirtschaftlicher Macht und damit der Bildung von Monopolen und Kartellen mit all ihren negativen Konsequenzen für die Wirtschaft (sog. unnatürliche Wettbewerbsvorteile).

In Deutschland erfolgt die heutige Wettbewerbsordnung und die Kartellaufsicht bzw. das Kartellrecht hauptsächlich durch das “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen” und das “Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb”.

Die Europäische Union beeinflußt das internationale Wettbewerbsrecht in den Mitgliedsländern vor allem durch Richtlinien der EU-Kommission. Diese EU-Richtlinien und Ziele müssen die angeschlossenen Staaten innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umsetzen.

Auch in Deutschland wurden eine Reihe von nationalen Gesetzen im Rahmen der Wirtschaftspolitik aufgrund von europäischen Richtlinien erlassen.

 

 

 

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