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Ungeklärter Wert der Natur für den Menschen

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Welche Handlungen anthropozentrisch zu rechtfertigen sind, hängt auch davon ab, wie der Mensch den Nutzen der Natur für sich definiert und welchen "Marktwert" sie erhält.

Angenommen für den Menschen würde aus ästhetischen Gründen eine möglichst unberührte Natur einen Wert darstellen - was noch nicht bedeuten würde, daß mit dieser Definition der Natur eigene Rechte zugestanden werden.

Dann würden z.B. beim Bau einer Umgehungsstraße auch ökologische Aspekte verstärkt berücksichtigt werden.

Es läge die Zielfunktion “Allgemeine Verkehrsentlastung sowie Lärm- und Abgasverringerung für die Anwohner” unter der strengen Nebenbedingung “Schutz von Landschaft und Ökosystemen” vor.

Die Umgehungsstraße könnte ja genauso gebaut werden, ohne daß dabei Umweltbelange berücksichtigt werden. Eine anthropozentrische Umweltethik kann also nicht automatisch als eine Ethik definiert werden, bei der die Natur nicht berücksichtigt wird. Entscheidend ist der Wert, den der Mensch der Natur zubillligt.

 

 

 

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