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Probleme bei der Begründung der Sonderstellung des Menschen

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Erhält der Mensch in der anthropozentrischen Umweltethik aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten wie Sprache und Verstand eine Sonderstellung zugewiesen, dann stellt sich die Frage, ob dabei tatsächliche oder potentielle Fähigkeiten gemeint sind.

Bekanntlich sind höherentwickelte Säugetiere wie Wale, Affen und Delphine Neugeborenen (Menschen) in Empfindungsfähigkeit und Bewußtsein überlegen.

Die speziellen Fähigkeiten wie Denk- und Sprachvermögen bilden sich erst später mit der Entwicklung vom Gehirn des Menschen heraus. Weiter ist zu beachten, daß Schimpansen z.B. in der Lage sind, die Zeichensprache zu erlernen.

Kann also allein aufgrund potentieller besonderer Fähigkeiten eine Sonderstellung des Menschen in der Philosohpie begründet werden? Wenn ja, wie könnten dann Sonderrechte von Menschen im Vergleich zu Nichtmenschlichem begründet werden, die z.B. unter psychischen oder physischen Einschränkungen leiden müssen oder von Menschen, die im Dauer-Koma liegen?

Das Fehlen von Sprache und Verstand in der Evolution stellt deshalb nur ein schwaches Kriterium für die Beurteilung der Rechte von Nichtmenschlichem dar und in der Entwicklungsgeschichte des Menschen.

 

 

 

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