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Probleme der Planwirtschaft

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Währungspolitik und funktionierende Kreditmärkte und Finanzmärkte

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Für die Funktionsfähigkeit einer Marktwirtschaft muß ein stabiles Währungssystem in Verbindung mit funktionierenden Kredit- und Finanzmärkten geschaffen werden.

Ohne eine stabile Währung wird die Geldwirtschaft durch eine ineffiziente Tauschwirtschaft verdrängt. Wenn die Wirtschaftssubjekte nicht mehr darauf vertrauen können, daß Geld auch in Zukunft seinen Wert behält, wird die Verwendung von Geld eingeschränkt und Forderungen, die auf Geld lauten, werden nicht mehr akzeptiert.

Zudem können in einer dezentralisierten Wirtschaft erst durch Finanz- und Kreditmärkte, welche die zeitlich versetzten Spar- und Investitionsentscheidungen von Haushalten, Unternehmen und dem Staat koordinieren, große Summen von Kapital beschafft und die Risiken von Investitionen auf viele verschiedene Anleger verteilt werden.

Aus diesem Grund wurde in Deutschland die Kontrolle der Geldschöpfungsmöglichkeiten einer autonomen Zentralbank - der Bundesbank - übertragen.

Historisch war die Bundesbank nach §12 des “Gesetzes über die Deutsche Bundesbank” von 1957 von Weisungen der Bundesregierung unabhängig ist und die Geschäftsbanken als Schöpfer von Giralgeld beaufsichtigt.

Im Rahmen des “Gesetzes über das Kreditwesen” von 1961 wurde zudem ein Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen eingerichtet.

Im Zuge der Entwicklung der europäischen Währungsunion 2002 in der Europäischen Union erfolgt die Währungspolitik der teilnehmenden Staaten in Europa durch die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main

 

 

 

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